Beglaubigung von Unterschriften
Unterschriften werden durch den Gemeindeschreiber oder den Gemeindepräsidenten beglaubigt. Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich vorzusprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) auszuweisen.
Vergessen Sie nicht, das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, mitzunehmen.
Pro beglaubigte Unterschrift wird eine Gebühr von Fr. 20.– erhoben.
Sollten weder der Gemeindepräsident noch der Gemeindeschreiber zur Verfügung stehen, erhalten Sie auch Beglaubigungen beim Notariat Münchwilen.
Dokument / Link / Formular:
Preis:
CHF 20.00
Verantwortliche Abteilung: