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Meldung Mieterwechsel
Einzug / Wegzug / Umzug innerhalb der Liegenschaft
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Anzahl wegziehende Personen: Wegzugsdatum:
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Anzahl zuziehende Personen: Einzugsdatum:
Bemerkungen:
Gesetzliche Grundlage:
Gesetz über das Einwohnerregister vom 25. Februar 2009

§ 8. 1 Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet:

1. Die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden;
2. Auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt

8.2 Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber dem Einwohneramt die gleiche Melde- und Auskunftspflichten wie Vermieterinnen und Vermieter.




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