LEG - Lokale Elektrizitätsgemeinschaft

Die Gesellschafter bezwecken den Austausch von selbst erzeugter und lokal produzierter Elektrizität unter sich ( gemäss Art. 17d StromVG). Für den Austausch des LEG-Stroms darf das Verteilnetz zu einem rabattierten Netznutzungstarif genutzt werden (Art. 17e StromVG). Die Gesellschaft entspricht einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) gemäss StromVG. Gesellschafter können in der Rolle als LEG-Bezüger, in der Rolle als LEG-Produzenten wie auch in beiden Rollen agieren. Speicherbetreiber sind sowohl LEG-Bezüger wie auch LEG-Produzenten. Mit Zustimmung zum vorliegenden Gesellschaftsvertrag hat der Gesellschafter anzugeben, welche Rolle(n) er wahrnimmt. Der LEG-Strom wird anteilig auf alle teilnehmenden LEG-Bezüger im Verhältnis zu deren jeweiligem Verbrauch aufgeteilt. lnnerhalb einer Viertelstunde haben alle teilnehmenden LEG-Bezüger den gleichen prozentualen Anteil an LEG-Strom zugute. Die Gesellschaft verfügt über kein Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschaft erwirtschaftet weder Gewinn noch Verlust. Ebenso haben die Gesellschafter keine Beiträge an die Gesellschaft zu leisten.

Beachten Sie die nachfolgenden Unterlagen und bei Fragen stehen Ihnen die Technischen Werke der Gemeinde Tobel-Tägerschen gerne zur Verfügung.