Einspeisevergütungen / Rücklieferungsverträge

Mit dem Stromversorgungsgesetz treten ab 1.1.2026 neue Regelungen bezüglich Vergütung für eingespeiste elektrische Energie in Kraft. Verteilnetzbetreiber müssen den Strom, der von Stromproduktionsanlagen ins Netz eingespeist wird, abnehmen und angemessen vergüten. Im Grundsatz gilt die Vergütungshöhe neu nach dem Referenzmarktpreis (vierteljährlich gemittelten Marktpreis). Dieser wird durch das Bundesamt für Energie (BFE) berechnet und veröffentlicht. Dadurch werden die Produzenten vor kurzfristigen Marktpreisschwankungen geschützt. Um die Produzenten zusätzlich vor sehr tiefen mittleren Marktpreisen zu schützen, gibt es neu Minimalvergütungen für Anlagen bis zu einer Leistung von 150 kWp. Die Basis für die Vergütungen bilden das revidierte Energiegesetz EnG Artikel 15, die Energieverordnung EnV Artikel 12 sowie die Energieförderverordnung EnFV Artikel 15.

Link zum Referenzmarktpreis:
https://www.bfe.admin.ch/bfe/d...

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