Besuchervisum

Zuständigkeiten

Abteilung
Einwohnerdienste

Ein Besuchsaufenthalt in der Schweiz bzw. im Schengenraum ist bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen möglich.

Eine visumspflichtige Person, die als Besucher in die Schweiz einreisen möchte, muss sich zuerst bei der Schweizer Botschaft ihres Heimatlandes melden. Dort wird entschieden, ob der Gast eine Verpflichtungserklärung benötigt, damit er das Visum erhält.

Merkblätter:

Merkblatt zur Einreise in den Schengenraum / Visumverfahren

Merkblatt zum Einladungsschreiben

Merkblatt zur Verpflichtungserklärung

Hilfstabelle "Nachweis finanzieller Verpflichtungen"