AHV-Versicherungsausweis

Alle Versicherten sind (derzeit noch) unter ihrer persönlichen 13-stelligen Versichertennummer im Versicherungsregister der Zentralen Ausgleichskasse (ZAS) in Genf erfasst. Den Beitragspflichtigen wird dies durch den mit der Versichertennummer versehenen, persönlichen Versicherungsausweis (AHV-Karte) bestätigt. Er dient dem Verkehr mit den Durchführungsstellen der Sozialversicherungen und ist sorgfältig aufzubewahren.

Die AHV-Ausgleichskassen führen für alle Versicherten ein individuelles Konto, auf dem alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet werden, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen.

Dokument / Link / Formular:

Preis:

Gratis

Verantwortliche Abteilung: